Allgemeine Geschäftsbedingungen  Stand: 01.12.2009

1. Allgemeines
1.1 Vertragsabschluß Kaufverträge bis zu einem Wert von 250 Euro kommen durch Bestellung des Kunden
zustande, sofern COM-BA nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten
ist zum Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung durch COM-BA erforderlich.
   
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1  Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2  Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör,
Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine
andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3  Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn COM-BA über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz
zu berechnen. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4  Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
   
3.  Lieferfrist
3.1  Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung.
3.2  Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat,
welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.3  Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern
die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in
wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
3.4  Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
   
4.  Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1  Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4.2  Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3  Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an
den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch
COM-BA mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
   
5.  Widerrufsrecht
5.1  Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 1000,- Euro die
Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu
erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von
Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
5.2  Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei:  CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen
und welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen
ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden,
z.B. Selbst konfigurierte  Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
   
6.  Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1  Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind,
erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder
Gutschriftsersuchen, deren Ursache COM-BA nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach
schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus
dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer
Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.2  Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatzzu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in
geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das
Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist COM-BA
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem
Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an COM-BA  für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
15 Euro zu bezahlen. Die pauschale
Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden
nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht
vor, diese geltend zu machen.
   
7.  Eigentumsvorbehalt 
7.1  Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen
aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten,
Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3  Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen
verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
   
8.  Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1  Wir gewährleisten für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem
jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Wochen ab Lieferdatum. Unwesentliche
Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware
begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss
an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag,
Explosion oder Netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software
und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände
nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt
oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von COM-BA autorisiert wurden, sofern der
aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5  Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher
nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung
berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere
Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach
Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen
der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.6  Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch
die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 II BGB). Sollte COM-BA im Rahmen
der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert.
Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf
einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
8.7  Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum
nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf
eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern,
beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen,
sind durch die 12-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abbedungen im Sinne
des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
8.8  Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen
Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt.
8.9  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht.
   
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere
konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
10. Software, Literatur
10.1 Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
   
11. Verwendung von Kundendaten
11.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.12. Ausfuhrgenehmigung Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware
notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in
eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung
berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
   
13.  Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1 Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts,  wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Coburg vereinbart; wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Käufers zu klagen.
13.2  Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.