Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 01.12.2009 |
1. | Allgemeines |
1.1 |
Vertragsabschluß Kaufverträge bis zu einem Wert von
zustande, sofern COM-BA nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden Bestellwerten ist zum Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung durch COM-BA erforderlich. |
2. | Preise und Zahlungsbedingungen |
2.1 | Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. |
2.2 | Unsere Preise verstehen sich
zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. |
2.3 | Unsere Rechnungen sind sofort
fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn COM-BA über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. |
2.4 | Zurückbehaltungsrechte stehen
dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch
auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. |
3. | Lieferfrist |
3.1 | Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung. |
3.2 | Die Lieferfrist
verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle Angaben und
Unterlagen übergeben hat,
welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. |
3.3 | Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen. |
3.4 | Geraten wir mit
der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle
leichter Fahrlässigkeit
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. |
4. | Lieferung, Versand, Gefahrenübergang |
4.1 | Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. |
4.2 | Die Versandart,
den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt. |
4.3 | Die Gefahr geht
auf den Käufer über sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom
Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch COM-BA mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. |
5. | Widerrufsrecht |
5.1 |
Bei Ausübung des
Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von
Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird. |
5.2 | Ein Widerrufsrecht
besteht grundsätzlich nicht bei: CD-ROMs, Software,
Softwarelizenzen und welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, oder bei Waren die über Internet-Auktionen ersteigert wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. Selbst konfigurierte Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. |
6. | Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung |
6.1 | Nach Ablauf der
zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher
i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache COM-BA nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags. |
6.2 |
Nimmt ein Käufer,
der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG ist, die verkaufte Ware nicht ab,
so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatzzu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist COM-BA berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an COM-BA für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. |
7. | Eigentumsvorbehalt |
7.1 | Wir behalten uns
das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. |
7.2 | Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. |
7.3 | Eine Verarbeitung
oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns
vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
8. | Gewährleistung / Haftungsausschluss |
8.1 | Wir gewährleisten für eine
Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem
jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Wochen ab Lieferdatum. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung |
8.2 | Keine Gewähr
übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder
unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. |
8.3 | Die Gewährleistung
erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten
vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von COM-BA autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht. |
8.4 | Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang
der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. |
8.5 | Soweit ein Mangel
der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der
Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltungmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. |
8.6 | Nach Ablauf des
ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung
beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind (§ 439 II BGB). Sollte COM-BA im Rahmen der Nachbesserung einen Tausch in ein höherwertigeres Produkt vornehmen, gilt dieser bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. |
8.7 | Handelt es sich
bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres
nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 12-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abbedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB. |
8.8 | Durch einen
Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen
Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203 bleibt unberührt. |
8.9 | Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers
- gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht. |
9. | Rücktritt bei Vermögensverschlechterung |
9.1 | Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns
eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden. |
10. | Software, Literatur |
10.1 | Bei Lieferung von Software gelten über unsere
Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. |
11. | Verwendung von Kundendaten |
11.1 | Wir sind berechtigt, alle Daten, die
Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer betreffen,
gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.12. Ausfuhrgenehmigung Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. |
13. | Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht |
13.1 | Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden
gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Coburg vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. |
13.2 | Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht. |